ANMELDUNG
SchweizerbürgerInnen
Niederlassung
Die Anmeldefrist beträgt 14 Tage, vom Zeitpunkt des Einzuges in die Gemeinde an gerechnet. Alle Personen haben neben dem/den Heimatschein/en das Familienbüchlein (bei Anmeldungen mit Kin-dern) zur Einsichtnahme mitzubringen. Personen, die aus einer Landeskirche ausgetreten sind, wollen zudem die Austrittsbestätigung vorweisen. Der Niederlassungsausweis kostet Fr. 20.– und wird später per Post zugestellt.
Wochenaufenthalt
Alle in Gerzensee oder Umgebung arbeitenden Personen, die hier ein Zimmer mieten, haben sich ebenfalls innert 14 Tagen anzumelden. Wenn sie regelmässig über das Wochenende zu Angehörigen (Eltern) reisen, ist ein Heimatausweis zu hinterlegen (zu beziehen bei der Einwohnerkontrolle der Wohnsitzgemeinde). MieterInnen von Wohnungen, vor allem auch Konkubinatspaare, sind grundsätzlich nicht mehr als Aufenthalter, sondern als Niedergelassene (mit Heimatschein) zu qualifizieren. Missachtung der Meldepflicht führt zu Bussenverfügungen.
Minderjährige
Für Jugendliche, die wegziehen und deren Eltern in Gerzensee wohnhaft sind, besteht eine Meldepflicht bei Abreise und Rückkehr. Minderjährige, welche von auswärts zuziehen, haben sich ebenfalls an- und abzumelden. Obgenannte Fristen gelten auch für Minderjährige.
AusländerInnen
Anmeldung
Die Anmeldefrist beträgt 8 Tage, vom Zeitpunkt des Einzuges in die Gemeinde an gerechnet. Zur Anmeldung sind Pass oder Personalausweis, Ausländerausweis, Arbeitsvertrag und Mietvertrag (ausgenommen Niedergelassene mit Ausweis C) mitzubringen.
Die Gebühren werden mit der Abgabe des erneuerten Ausländerausweises eingezogen. Die Gemeindeverwaltung meldet sich, sobald dieser eintrifft.
ABMELDUNG
SchweizerbürgerInnen
Der Wegzug aus der Gemeinde ist der Verwaltung spätestens am Abreisetag, unter Rückgabe des Niederlassungs- bzw. Aufenthaltsausweises, zu melden.
AusländerInnen
Diese hat spätestens am Wegzugstag durch persönliches Erscheinen zu erfolgen. Der Pass ist mitzubringen, damit die Abmeldung eingetragen werden kann.
MUTATIONEN
Um die Einwohnerkontrolle auf aktuellem Stand halten zu können, ist sie auf die Meldung folgender Änderungen angewiesen:
- Berufswechsel
- Änderung des Arbeitgebers
- Aufgabe der Erwerbstätigkeit
Ein Verzeichnis der Stellen, welche bei einem Wohnsitzwechsel ebenfalls zu kontaktieren sind, steht in Form der nachstehend angefügten Checkliste zur Verfügung.
Im Bedarfsfall erteilt die Gemeindeverwaltung gerne weitere Auskünfte.